Bewohnervertretung
Die Bewohnervertretung im Jakob-Riedinger-Haus wird alle zwei Jahre neu gewählt und besteht aus fünf BewohnerInnen.
Das Bayrische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sichert den BewohnerInnen bestimmte Rechte. Das Gesetz und die dazu gehörenden Verordnungen legen Minimal- oder Mindestanforderungen für Heime fest, die in allen Heimen (mindestens) gegeben sein müssen. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz regelt zum Beispiel, dass zwischen dem Träger und den BewohnerInnen ein Vertrag geschlossen werden muss, in dem die Leistungen des Heimes beschrieben sind.
Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnervertretung sind in § 9 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geregelt. Die Bewohnervertretung wurde im Juni 2020 gewählt.

Ansprechpartner:
Jakob-Riedinger-Haus
Berner Straße 14 a
97084 Würzburg
Tel: 0931 35976-2450
Fax: 0931 35976-2449