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Bewohnervertretung

Die Bewohnervertretung im Jakob-Riedinger-Haus wird alle zwei Jahre neu gewählt und besteht aus fünf Bewohner:innen.

bearbeitetes Bild

Das Bayrische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sichert den Bewohner:innen bestimmte Rechte. Das Gesetz und die dazu gehörenden Verordnungen legen Minimal- oder Mindestanforderungen für Heime fest, die in allen Heimen (mindestens) gegeben sein müssen. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz regelt zum Beispiel, dass zwischen dem Träger und den Bewohner:innen ein Vertrag geschlossen werden muss, in dem die Leistungen des Heimes beschrieben sind.

Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnervertretung sind in § 9 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geregelt. Die Bewohnervertretung wurde im Juni 2020 gewählt.

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Ansprechpartner:
Jakob-Riedinger-Haus
Berner Straße 14 a
97084 Würzburg
Tel: 0931 35976-2450
Fax: 0931 35976-2449