Informationen zur Heimaufnahme
Unsere Aufnahmekriterien
Im Jakob-Riedinger-Haus können Menschen mit Körperbehinderung beiderlei Geschlechts aller Pflegegrade aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden Suchtkranke und Menschen mit Körperbehinderung, bei denen die geistige oder psychische Erkrankung im Vordergrund steht.
Aufnahme
Vor dem Einzug in das Jakob-Riedinger-Haus steht das gegenseitige Kennenlernen des Bewerbers/der Bewerberin und der Heimleitung.
Der/die BewerberIn hat die Möglichkeit, das künftige Wohnumfeld und die MitbewohnerInnen kennenzulernen (zum Beispiel durch Probewohnen) und sich in ausführlichen Gesprächen zu informieren.
Vor dem Einzug ist die Kostenübernahme zu regeln. Hierbei ist die Einrichtungsleitung behilflich.
Der abzuschließende Heimvertrag zwischen dem/der künftigen HeimbewohnerIn bzw. dessen/deren gesetzlichen VertreterIn und dem Jakob-Riedinger-Haus enthält als Anlage eine Hausordnung, die das Miteinander unter den BewohnerInnen regelt.
Die Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil des Heimvertrags.
