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Bundesfreiwilligendienst

Als ehemalige Zivildienststelle kann das Jakob-Riedinger-Haus auch als Einsatzstelle für den BFD fungieren.

Im Bereich Pflege- und Betreuungsdienst bieten wir Plätze für Freiwillige.

Der Bundesfreiwilligendienst ist die ideale Lösung, um bereits wertvolle Erfahrungen im Pflegealltag zu sammeln, zum Beispiel um die Wartezeit bis zur Aufnahme eines Studiums, bis zum Beginn der Ausbildung in der Pflege oder einem sonstigen Ausbildungsberuf usw. sinnvoll zu nutzen.

Der Dienst steht Männern und Frauen aller Altersgruppen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Die Dauer beträgt in der Regel ein Jahr, mindestens sechs und höchstens 18 Monate.

Der Beginn und die Dauer sind individuell vereinbar. Grundsätzlich ist auch eine vorzeitige Beendigung möglich (zum Beispiel zur Aufnahme einer Ausbildung, Studium etc.).

Für den Bundesfreiwilligendienst wird derzeit eine Vergütung in Höhe von 635,00 Euro gezahlt (Taschengeld, Pauschale für Verpflegung, Pauschale für Unterkunft).
Eine Unterkunft kann leider nicht zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseiten des BFD www.bundesfreiwilligendienst.deexterner Link (externer Verweis)


Wenn Sie Fragen haben, oder an der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes in unserem Haus interessiert sind: Sprechen Sie uns einfach an - wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Hinweise für Ausländische Freiwillige

Auch Ausländerinnen und Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Ein Aufenthaltstitel (auch ein Visum ist ein Aufenthaltstitel) darf in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz. Nach § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ist dies der Fall, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (wie zum Beispiel Wohngeld) bestreiten kann. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.

Drittstaatsangehörige, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, müssen von ihrem Heimatland aus einen Visumantrag für die Durchführung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum eingereist sind. Kein Visum benötigen neben den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika.

Für die Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes in unserer Klinik setzen wir jedoch voraus, dass sie Deutsch-Kenntnisse mindestens auf B2-Niveau gem. dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen können.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Personalabteilung
Christine Schätz


Telefon: 0931 803-1202
Fax: 0931 803-1219
E-Mail: personal@klh.de

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Ansprechpartner:
Jakob-Riedinger-Haus
Berner Straße 14 a
97084 Würzburg
Tel: 0931 35976-2450
Fax: 0931 35976-2449