Informationen zur Heimaufnahme
Unsere Aufnahmekriterien
Im Jakob-Riedinger-Haus können Menschen mit Körperbehinderung jeden Geschlechts (m/v/d) aller Pflegegrade aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden Suchtkranke und Menschen mit Körperbehinderung, bei denen die geistige oder psychische Erkrankung im Vordergrund steht.
Aufnahme
Vor dem Einzug in das Jakob-Riedinger-Haus steht das gegenseitige Kennenlernen der Bewerber:innen und der Heimleitung.
Alle Bewerber:innen haben die Möglichkeit, das künftige Wohnumfeld und die Mitbewohner:innen kennenzulernen (Probewohnen ist auf eigene Kosten möglich) und sich in ausführlichen Gesprächen zu informieren.
Vor dem Einzug ist die Kostenübernahme zu regeln. Hierbei ist die Einrichtungsleitung behilflich.
Der abzuschließende Heimvertrag zwischen den künftigen Heimbewohner:innen bzw. deren Vertreter:innen und dem Jakob-Riedinger-Haus enthält als Anlage eine Hausordnung, die das Miteinander unter den Bewohner:innen regelt.
Die Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil des Heimvertrags.